AK: „In die Luft gegangen“ – AK holte für Konsumentin für Reisepannen 600 Euro Entschädigung heraus

Flug und Gepäck mit saftiger Verspätung angekommen

Wien (OTS) Verspätet in Wien abgehoben, Anschlussflug in Berlin verpasst – Frau P. landete mit einer 24-stündigen Verzögerung in Nepal. Dann noch die Strapazen, bis sie nach drei Tagen endlich zu ihrem Gepäck kam. Durch die Pannen verpasste sie Highlights aus dem Reiseprogramm. Wieder zu Hause, reklamierte sie beim Reiseveranstalter und bei der Fluglinie – schließlich überall erfolglos. Letztlich suchte sie Hilfe bei der AK. Die AK schrieb den Reiseveranstalter an – mit Erfolg und holte für Frau P. 600 Euro heraus.

Frau P. buchte bei einem Reiseveranstalter eine Rundreise in Nepal für Mitte bis Ende April 2017. Sie freute sich schon sehr auf die Reise. Doch die Reise startete bereits mit einer Portion Ärger. In Wien verspätete sich der Abflug um rund eineinhalb Stunden, dadurch versäumte sie in Berlin ihren Anschlussflug nach Abu Dhabi. Sie konnte erst am nächsten Tag weiterfliegen und landete mit einer saftigen Verspätung von 24 Stunden in Nepal. Zu allem Übel war das Gepäck nicht mit an Bord. Sie musste am zweiten und dritten Reisetag auf eigene Kosten eine Fahrt zum Flughafen organisieren, um endlich zu ihrem Reisegepäck zu kommen. Die Verspätungen hatten zur Folge, dass sie das Reiseprogramm in Katmandu verpasste. Ein Highlight, nämlich die Besichtigung der Pashupatinath – eine der zentralen Tempelstätten des Hinduismus – ist für sie gänzlich entfallen.

Zu Hause angekommen, wandte sich Frau P. an den Reiseveranstalter und forderte eine Entschädigung ein – ihre Schreiben blieben unbeantwortet. Sie machte ihre Ansprüche gemäß Fluggastrechte-Verordnung auch gegenüber der Fluglinie geltend und erhielt eine Zusage über die Entschädigungszahlung von 600 Euro. Doch dann die nächste Pleite – aufgrund der Insolvenz der Fluglinie schaute Frau P. letztlich durch die Finger.

Im heurigen Oktober suchte Frau P. Hilfe bei der AK. Die AK intervenierte beim Reiseveranstalter und fordert eine angemessene Reisepreisminderung. Der Reiseveranstalter reagierte aufgrund des AK Schreibens schnell. Die AK holte für Frau P. insgesamt 600 Euro heraus.

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