Prodinger: Mitarbeiterbeteiligungen der Nutzen aus Steuerreform

Steuerreform begünstigt Mitarbeiterbeteiligung in der Hotellerie!

Dies ist ein wichtiger Schritt für die Dienstleistungsbranche

Thomas Reisenzahn

Durch die Steuerreform wird die Partizipation am Erfolg des Hotelbetriebes für Mitarbeiter noch attraktiver

Thomas Reisenzahn

Die Zeit bis zum gesetzlichen Inkrafttreten muss jetzt genutzt werden

Thomas Reisenzahn

Wien (OTS) Will ein Unternehmen mit Hilfe engagierter Mitarbeiter seinen Wert steigern, ist deren Beteiligung dafür ein geeignetes Instrument. Erfolgreiche Beispiele finden sich in den verschiedensten Branchen. Nun gibt es auch im Tourismus ein passendes Modell, langjährigen und motivierten Mitarbeitern Beteiligungen und Bonifikationen zu übertragen.

Mitarbeiterbeteiligung ist in der Hotellerie im Vormarsch. Immer mehr Hoteliers lassen ihre Mitarbeiter schon jetzt am Erfolg des Betriebes teilhaben. Zusätzlich ermöglicht die Regierung im Zuge der Steuerreform künftig eine steuerfreie Mitarbeiterbonifikation von bis zu € 3.000 pro Mitarbeiter und Jahr. „Dies ist ein wichtiger Schritt für die Dienstleistungsbranche“, erklärt Thomas Reisenzahn. In Zukunft können Prämiensysteme sehr gut steuerneutral abgewickelt werden.

Um die sich aus der Steuerreform ergebenden Vorteile optimal nutzen zu können, hat Prodinger ein umfassendes Mitarbeiterbeteiligungsmodell entwickelt. Dieses integriert finanzwirtschaftliche, personalwirtschaftliche und steuerliche Aspekte und beinhaltet u.a. folgende Leistungen:

  • Steuerliche Behandlung von Weiterbildungs- und Bonifikationszahlungen (Vorbereitung auf die Mitarbeitererfolgsbeteiligung: Befreiung von Lohnsteuer, Sozialversicherung und Lohnnebenkosten)
  • Leitfaden für Mitarbeitergespräche als Basis für Bonifikationen
  • Vertragliche Vereinbarungen
  • Bonifikationsregelung und Bonifikationsschlüssel (Qualität der Dienstleistung, Bestimmung der Zielwerte für die Prämienausschüttung)
  • Weiterbildung als Bonifikation

„Durch die Steuerreform wird die Partizipation am Erfolg des Hotelbetriebes für Mitarbeiter noch attraktiver“, erläutert Reisenzahn. Derzeit werden die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. Wie Reisenzahn weiters erklärt wird die Regierung bei dieser Steuererleichterung vermutlich darauf drängen, dass nicht nur die Besserverdiener im mittleren und höheren Management (Kadermitarbeiter im Hotel) davon profitieren. Auch sollen die Mitarbeiterbeteiligungsmodelle nicht zum Schlupfloch für steuerschonende Gehaltssprünge verwendet werden können. Bezüglich der Bemessung der 10% Gewinngrenze ab 2022 bei unterjährig endenden Dienstverhältnissen werde es sinnvoll sein, auf Antrag den vorjährigen Gewinn als Basis heranzuziehen. „Die Zeit bis zum gesetzlichen Inkrafttreten muss jetzt genutzt werden“, fasst Reisenzahn zusammen.

Rückfragen & Kontakt:

PRODINGER Beratungsgruppe
Thomas Reisenzahn
+43 1 890 730 9
t.reisenzahn@prodinger.at

[ad_2]

Quelle